Kanton Zug
Das Zuger Sportgesetz schafft Rahmenbedingungen zur Förderung und Unterstützung der sportlichen Aktivitäten der Bevölkerung aller Altersstufen (§ 1). Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung ist als kantonale Dienstleistungsstelle u.a. mit der Koordination und Unterstützung der Sportaktivitäten von Verbänden, Vereinen und Institutionen beauftragt (§ 12).
Mit Freude unterstützen wir ein Sportangebot wie die Zuger-Trophy. Es steht allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen offen und entspricht damit unserem Auftrag einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung der Zugerinnen und Zuger.
Amt für Sport und Gesundheitsförderung des Kantons Zug, SWISSLOS